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“Der Rassist Glaser darf nicht Vizepräsident des Deutschen Bundestags werden!”

Liebe Freunde, der AfD-Kandidat Glaser gehört vor ein Strafgericht, nicht an die Spitze des Bundestags. Neben vielem anderem verleumderischem Unsinn behauptet er, der Islam sei keine Religion, sondern eine politische Ideologie, der man wegen Feindlichkeit gegenüber anderen Religionen die Religionsfreiheit entziehen müsse. Den deutschen Muslimen unterstellt er finstere Absichten gegenüber dem deutschen Staat; (siehe YouTube unten).

Das ist ein Frontalangriff auf fast 5 Millionen deutsche Muslime. Hätte er Ähnliches über unsere jüdischen Mitbürger gesagt, stünde er zu Recht längst vor Gericht oder säße im Knast. In Berlin finden zurzeit vertrauliche Gespräche statt, ob CDU, CSU, SPD, FDP, GRÜNE und LINKE diesen Mann zum Vizepräsidenten des Bundestags wählen sollen. Doch ein Rechtsstaat kann keinen Mann an die Spitze seines Parlaments wählen, der hohnlachend das deutsche Grundgesetz und die in Artikel 4 und 3 garantierte Religionsfreiheit mit Füßen tritt.

Die Stellungnahme von Jürgen Todenhöfer gibt's auf dessen Facebook-Seite. Todenhöfer bezieht sich auf diese Äusserungen Glasers:

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