Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz: Züricher Staatsanwaltschaft fordert und bekommt Vorratsdaten ohne richterliche Genehmigung – Bundesgericht hebt Urteil von Züricher Obergericht auf – Wie geht es weiter?
Weil die Staatsanwaltschaft Zürich Randdaten zu per E-Mail versandten Drohungen ohne richterliche Genehmigung angefordert und erhalten hat, sind diese als Beweise nicht zulässig. Das Bundesgericht hat ein darauf basierendes Urteil des Obergerichts Zürich aufgehoben.
Das Obergericht muss die Sache nun neu beurteilen. Allerdings darf es die rechtswidrig erlangten Beweise nicht beachten.
Den Bericht gibt's hier. Das Urteil BGer 6B_656/2015 gabs bereits im Dezember. Nun wird interessant, wie das Obergericht in der Sache weiter verfährt, und ob sich jetzt die Juristen ans Gesetz halten, denn der Prozess geht nun los.