Wenn ein Bürger auf sein Recht besteht
Es darf bezweifelt werden, dass alle Gesetzeshüter wirklich Gesetzeshüter sind.
In Österreich gibt es keine Ausweispflicht. Um ganz deutlich zu sein: in Österreich ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, ohne guten Grund der Polizei den eigenen Namen nennen zu müssen, geschweige denn den Wohnort. Gegenüber der Polizei darf man anonym bleiben. Und Österreich ist mit diesem Recht auf Privatsphäre international nicht die Ausnahme sondern die Regel. Nur, hierzulande auf sein Recht auf Privatsphäre zu bestehen ist offenbar nicht unbedingt ratsam, wie das folgende Beispiel zeigt.