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Dr. Gniffke liebt RubikonTürkische Justiz schont IS-Kämpfer

Deutscher Anwaltverein: Gesichtserkennung in Bahnhöfen greift massiv in Grundrechte ein

„Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein“, sagte der DAV‑Präsident Ulrich Schellenberg zum Start des Gesichtserkennungsprojekts am Dienstag in Berlin. „Dieses Scannen führt zu einem nicht hinnehmbaren Gefühl des Überwachtwerdens und der Einschüchterung“. Das Bundesverfassungsgericht habe in mehreren Entscheidungen ausdrücklich vor derartigen Effekten gewarnt. So beispielsweise in dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung oder im Urteil zum automatisierten Erfassen von Kfz-Kennzeichen.

Die Pressemitteilung gibt's hier.