NSU-Prozess: Bundesanwalt stellt Geheimdiensten Persilschein aus
In dem Prozess, der sich seit seiner Eröffnung im Mai 2013 über insgesamt 375 Verhandlungstage hinzog, haben sowohl das Gericht wie die Bundesanwaltschaft systematisch verhindert, dass die Rolle der staatlichen Behörden durchleuchtet wurde, unter deren Augen der NSU mehrere Jahre lang unbehelligt morden konnte. Stattdessen konzentrierten sie sich ausschließlich auf die persönliche Tatbeteiligung der Angeklagten und nahmen auch noch das absurdeste Detail ihres Lebens ausführlich unter die Lupe.
Anträge von Nebenklägern, auch die Rolle von Geheimdiensten, Kriminalämtern und deren Zuträgern zu untersuchen, wurden regelmäßig abgewiesen, obwohl sie für die Aufklärung des Tatgeschehens und selbst für die Bestimmung der Schuld der Angeklagten von erheblicher Bedeutung gewesen wären. So gibt es Hinweise, dass Zschäpe selbst zeitweise Informantin des Verfassungsschutzes war.