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Erste genmanipulierte menschliche Embrios in den USAWir klagen gegen die Staatstrojaner – Verfassungsbeschwerde unterstützen!

Keylogger am Arbeitsplatz sind verboten

Arbeitnehmer, die am Computer arbeiten, dürfen nicht mit Keyloggern überwacht werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Keylogger sind auch dann nicht erlaubt, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter über den Einsatz informiert.

Den Bericht gibt's hier.