EuGH: Bruchlandung mit Terrorangst
Grundrechte einschränken, um den Terror zu bekämpfen, ist heikel. Wie oft wollen die EU-Mitgliedstaaten mit ihren Vorratsdatenfantasien eigentlich noch am EuGH scheitern?
Es hat mittlerweile etwas von einem Ritual: Wann immer die EU-Mitgliedstaaten eine Form der Vorratsdatenspeicherung beschließen, holen sie sich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine blutige Nase. Es wäre zum Lachen, wenn die Lernresistenz der Mitgliedstaaten und ihre ständige Missachtung von Grundrechten nicht so traurig wären.