Neusprech: Gefahr, drohende
Die bayerische CSU hat einen neuen Rechtsbegriff erfunden, die → drohende G. Der Bayerische Landtag hat gerade ein „Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ beschlossen. Das erlaubt der Polizei künftig, Wohnungen zu durchsuchen oder Menschen ins Gefängnis zu stecken, wenn die Polizei der Meinung ist, dass von diesen Menschen „in absehbarer Zeit“ Gewalttaten zu erwarten seien – von ihnen also irgendwann irgendeine G. droht. Das klingt gefährlich und so, als würde diese G. gleich über alle hereinbrechen. Aber dieser Eindruck ist falsch. […]
Doch damit entfernt sich die staatliche Gewalt immer weiter von Tätern und Taten und bewegt sich immer tiefer hinein in den Raum der Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten. Wer einmal Lotto oder Roulette gespielt hat weiß, wie tückisch dieser Raum ist und wie schnell man mit einer Beurteilung aufgrund von Annahmen daneben liegen kann. Jemanden ins Gefängnis zu bringen, nur weil man glaubt, dass er irgendwann etwas vorhaben könnte, ist staatliche Willkür. Noch dazu weil dieser im Gesetz vorgesehene Unterbindungsgewahrsam praktisch unbegrenzt verlängert werden darf – ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren und einen Verteidiger. Und allein schon die verharmlosenden Wortwahl zeigt, dass diese willkürliche Staatsgewalt verschleiert werden soll.