Zivilstreife übersah NSU-Wohnmobil in Stregda
Ja, also, ich denke mal, es ist ein Wahrnehmungsfehler. Es ist ein Wahrnehmungsfehler, weil aus der objektiven Beurteilung der Lage, dass das Wohnmobil hinten an, ich glaube, es war ein Chrysler gewesen, geparkt worden ist, der ja befragt worden ist zum Parken, die Vernehmung aus dem Zeugenbereich heraus den Zeitraum ziemlich gut einengt – – ist aus meiner Sicht diese Aussage der Beamten Wahrnehmungsfehler, unglaubhaft.