Nicht zustellbar
Eine Entschädigungsklage von Nachfahren der Opfer deutscher Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika droht zu scheitern, da die zuständigen Berliner Behörden die Überstellung der Gerichtsdokumente blockieren. Mit der Klage vor einem New Yorker Gericht versuchen Vertreter der Herero und Nama aus dem heutigen Namibia derzeit, eine Entschädigung für die Verbrechen deutscher Kolonialisten, vor allem für den Genozid an ihren Vorfahren, zu erstreiten. Für die Weiterleitung der aus New York eingetroffenen Prozessunterlagen zuständig ist der Justizsenator des Bundeslandes Berlin, Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen), der es jedoch ablehnt, die Dokumente an das Auswärtige Amt zu übergeben – mit der Behauptung, die Klage sei unzulässig. Der Versuch, den Prozess auf diese Weise abzuwehren, ist nur der jüngste von vielen, mit denen Berlin sich schon seit Jahrzehnten bemüht, die Nachfahren der Opfer deutscher Kolonial- und Kriegsverbrechen zum Schweigen zu bringen. Die dafür zentrale Behauptung, Deutschland genieße “Staatenimmunität” und dürfe daher nicht von Privatpersonen verklagt werden, gerät in jüngster Zeit ins Wanken.