Im öffentlichen Auftrag
Der Unterschied zwischen Anspruch und Realität.
Der Sitz in einem Rundfunkgremium ist eine gesamtgesellschaftlich relevante Aufgabe, die eine selbstbewusste Kontrolle der Wahrung des gesellschaftlichen Auftrages öffentlich-rechtlicher Anstalten zu sichern hat. Rundfunkräte sind Repräsentanten und Sachwalter des in Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz niedergelegten kommunikativen Interesses der Allgemeinheit. Doch die „Anwälte des Publikums“ agieren – insbesondere bei der Behandlung von Programmbeschwerden - in der Regel wie die verlängerten Arme der Intendanzen. Warum das so ist, darüber sprach Rubikon-Beiratsmitglied Maren Müller mit dem ehemaligen Tagesschau-Redakteur Volker Bräutigam.