Das letzte Zucken der 5. Republik
Der wegen Terrorgefahr erlassene Ausnahmezustand in Frankreich ist umstritten. Denn dadurch haben Behörden weitgehende Sonderbefugnisse. Nun hat das oberste Gericht einen Passus gekippt, mit dem Menschen die Teilnahme an Demos untersagt werden konnte.
Die Regelung war im vergangenen Jahr allerdings auch dazu genutzt worden, 574 Menschen die Teilnahme an Demonstrationen gegen eine umstrittene Arbeitsmarktreform zu verbieten.
Der Verfassungsrat hob den Passus auf, mit dem Behörden Einzelpersonen den Aufenthalt an bestimmten Orten untersagen können - allerdings erst mit Wirkung zum 15. Juli, wenn der Ausnahmezustand nach aktueller Rechtslage ausläuft. Der neu gewählte Staatschef Emmanuel Macron will die Sonderbefugnisse aber bis zum 1. November verlängern. Bis dahin soll ein neues Anti-Terror-Gesetz den Sicherheitsbehörden auch ohne Ausnahmezustand mehr Befugnisse verleihen.
Für Kenner ironisch: Ungarn und Polen haben noch Kritik gehört, als sie antidemokratische Umbauten ihrer Staaten vornahmen.