Einspruch gegen die Antwort des BR-Rundfunkrates zur Programmbeschwerde NSU-Komplex
vielen Dank für Ihre gestrige Antwort auf meine Programmbeschwerde zum Beitrag „NSU-Komplex“. Hiermit lege ich Beschwerde gegen Ihre Antwort ein.
Ich bin der nachwievor der Meinung, dass der „NSU-Komplex“ keinen objektiven Überblick über die Hintergründe der Verbrechen bietet, da sich der Film entgegen der Faktenlage auf die Haupttäter Böhnhardt/Mundlos festlegt, sowie auf ein rechtsextremistisches Tatmotiv. Dafür wird gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, wie in der Programmbeschwerde vom 14.02.17 detailliert dargelegt.