Anbeblich will keiner die Autobahnprivatisierung, und doch soll sie ins Grundgesetz
Die Koalitionsspitzen haben am Mittwoch bekannt gegeben, dass sie sich auf eine weitere Änderung an der Änderung des Grundgesetzes geeinigt haben. Es soll demnach folgende zusätzliche Privatisierungsschranke ins Grundgesetz eingefügt werden: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“
Den Bericht gibt's hier. Privare, lat. für: berauben.