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Der thüringer NSU-Untersuchungsausschuss versagte bei Klärung der Dienstwaffen-Funde im WohnmobilOhrfeige für EU-Kommission: Ablehnung der Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA war rechtswidrig

Nach Wohnungseinbruch zukünftig Funkzellenabfrage über jedermann

Das Bundeskabinett hat heute eine weitere Verschärfung der Strafgesetze beschlossen. Angeblich soll damit die Ermittlung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen verbessert werden. Wie das wirksam funktionieren soll, bleibt jedoch offen. Der eigentliche Zweck dieser Änderung besteht darin, dass nun nach jedem Wohnungseinbruch eine flächendeckende Funkzellenabfrage durchgeführt werden kann – Mobilgeräte-Rasterfahndung, die jedermann betrifft …

Die Analyse gibt's hier.