Zum neu gefassten Verbot des Angriffskrieges im Völkerstrafgesetzbuch
In Debatten um die Beteiligung Deutschlands an internationalen Interventionen zu Beginn der Neunzigerjahre tauchte immer wieder das Argument auf, Deutschland müsse ein „normales“ Land werden, wie Großbritannien oder Frankreich auch. So argumentierten Fraktionskollegen und Parteifreunde, wenn sie von Treffen mit befreundeten Abgeordneten aus anderen Ländern zurückkamen. „Mehr Verantwortung“ und ein „Normales Land“ – das hieß erkennbar: bereit sein zur Intervention, auch zur militärischen Intervention in anderen Ländern. – Mit der am 1. Dezember 2016 verabschiedeten Veränderung des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs sollte wohl erreicht werden, dass wir ein solches „normales“ Land werden. Der Experte für Verfassungs-, Verwaltungs- und Völkerrecht sowie zur Rechtsgeschichte, Dieter Deiseroth, hat die Änderungen von 2016 untersucht.