Erstellte Jerzy Montag dem Bundestag ein ungenügendes Gutachten?
Am 06.10.14 beauftragte das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages den ehemaligen grünen Spitzenpolitiker Jerzy Montag, ein Gutachten zu erstellen. Darin steht der Untersuchungsauftrag: Die Vorgänge, im „Zusammenhang mit der am 07.04.2014 tot aufgefundenen V-Person Corelli“, zu untersuchen. Am 05.05.2015 legte er dem Gremium seinen Bericht vor. Das Gremium ist für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig. In dem Bericht enthalten ist eine Weißwaschung der Behörden: Er als Gutachter stellte fest, dass „keine vernünftigen Zweifel an einem natürlichen Tod“ von Thomas Richter (Corelli) bestünden. Angesichts der sich verdichtenden Hinweise auf eine Ermordung, stellt sich die Frage: Wie konnte es zu dieser Darstellung Montags kommen?
Es gibt drei Möglichkeiten: Entweder enthielt Jerzy Montag wichtige Informationen dem Bundestagsgremium vor oder er verließ sich auf die gelieferten Akten, ohne selbst mit wichtigen Zeugen persönlich gesprochen und ihnen die Dimension des Falles bewusst gemacht zu haben oder, dritte Möglichkeit, die Zeugen änderten später als Zeugen im Ausschuss ihre Aussagen.