Wie der «Gefährder» sich ins Recht schleicht
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen, das Verbot «den Wohn- oder Aufenthaltsort» zu verlassen, sollen an eine polizeiliche Prognose geknüpft werden, die dann der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Wiesbaden zu genehmigen hat. […] Mit einer Software kann in Zukunft bestimmt werden, wer «Gefährder» ist und wer nicht.