Politisches Tollhaus
Obwohl die AKW-Betreiber verpflichtet waren, sämtliche Kosten für die Entsorgung des erzeugten radioaktiven Abfalls einschließlich der Endlagerung selbst zu tragen - schließlich konnten sie dafür gewinnsteuermindernde Rückstellungen bilden - müssen sie jetzt laut Gesetz nur noch bis Mitte 2017 einmalig insgesamt gut 23,5 Milliarden Euro in einen extra dafür geschaffenen staatlichen Fonds einzahlen. Damit sind sie von der Endlagerung des Atommülls für immer befreit. Die 23,5 Milliarden Euro ergeben sich letztlich aus einer Abzinsung (Barwertbestimmung) der bis 2099 hochgerechneten Kosten von knapp 170 Milliarden Euro. Hier wurde ein viel zu hoher durchschnittlicher Zinssatz von 4,58 Prozent in Ansatz gebracht, der den Barwert als Gegenwartswert senkt. Außerdem strahlt der Atommüll auch nach 2099 weiter und somit fallen weiter Kosten der Endlagerung an, die heute in keiner Weise berücksichtigt wurden.