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Angriffskrieger lassen sich straffrei stellen

Mehrfach haben Personen aus der Friedensbewegung und auch aus dem Grundrechtekomitee Strafanzeigen gegen verschiedene Mitglieder von Bundesregierungen wegen des Führens von Angriffskriegen gestellt. Völkerrechtswidrig waren u.a. die Kriege in Jugoslawien, Afghanistan, Irak und Libyen. Heute sind die Beteiligung am Syrienkrieg, ebenso wie die Beteiligung der Bundesregierung an den von Ramstein aus gesteuerten Drohnenmorden der USA völkerrechtswidrig. Die standardisierte Antwort des Generalbundesanwaltes auf Strafanzeigen lautete stets: Im Strafgesetzbuch (StGB § 80) sei nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, nicht die Führung eines solchen unter Strafe gestellt.

Die Analyse gibt's hier.