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Videoüberwachung und Datenschutz – Die Herrschaft fremder BlickeMan kann aus allem ein Geschäft machen: Bayern privatisiert erstes Flüchtlingsheim

Statt Schliessen des “Verfassungsschutzes”: Bundesregierung hat grossartige Ideen, wie man zur NSU-Affäre Aktionismus demonstrieren kann

Die Staatsanwaltschaften in den Ländern müssen die Bundesanwaltschaft in Zukunft auch unverzüglich informieren, wenn Hinweise vorliegen, dass diese zuständig sein könnte. Und: Wenn Staatsanwaltschaften in den Ländern sich nicht einigen können, wer einen Fall zu übernehmen hat, soll der Generalbundesanwalt entscheiden.

Hervor-ra-gend! Und das ist noch nicht alles:

Ein am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligter Gesetzentwurf soll sicherstellen, “dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Motive bei der Strafzumessung künftig stärker berücksichtigt werden”. Das teilte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit. […] Der Deutsche Anwaltverein nannte dies eine “symbolische Gesetzgebung der überflüssigen Art”. Schon jetzt sei es möglich, rassistische Motive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Das Problem seien eher Gleichgültigkeit und fehlende Sensibilität bei Ermittlern.

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