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Putin vs. Obama – Eine linguistische AnalyseDeutsche Unternehmen haben das Regime in Syrien mit Bauteilen und Stoffen für Chemiewaffenfabriken beliefert.

8,50 Euro pro Stunde schützen Vollzeitbeschäftigte nicht vor »Hartz IV«

Viele glauben, dies reiche rechnerisch aus, damit kinderlose Alleinstehende in Vollzeit aus der Leistungsberechtigung nach SGB II (»Hartz IV«) herauswachsen können. Diese Hoffnung wird sich nicht erfüllen. Wie eine Auswertungen der Grundsicherungsstatistik durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Bundestagsfraktion DIE LINKE belegt, kämen über 40 Prozent aller Singles im »Hartz-IV«-Bezug selbst dann nicht über das Grundsicherungsniveau hinaus, wenn sie eine Vollzeitbeschäftigung zu einem Stundenlohn von 8,50 Euro hätten. Die Ursache: Der anvisierte Mindestlohn ist schon heute zu niedrig, um die steigenden Mieten und Heizkosten (KdU) zu decken.

Den Bericht gibt's hier.

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