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Verräter und Helden kann man ganz leicht auseinander haltenmaybrit illner “US Allmächtig - Kalter Krieg um unsere Daten?”

Das Neusprech der Überwachungsfreunde

Man kann es schon nicht mehr hören. Aber der Hinweis ist vielleicht deshalb wichtig, um es einmal klar herausgearbeitet zu haben:

“Prävention”

Unter Prävention versteht man, durch Massnahmen im Vorfeld dafür zu sorgen, dass weniger Verbrechen geschehen. Dazu zählen z.B. Streetworking, Armutsbekämpfung, Aufklärung, oder im Bereich der Korruption und des Machtmissbrauchs auch die Herstellung von Transparenz.

Stattdessen wird der Begriff umgedeutet in die Anwendung von gesetzswidrigen, verfassungswidrigen und illegitimen Massnahmen wie der Totalüberwachung der Bevölkerung, also der faktischen Aufhebung des Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnisses.

Verbrechensprävention meint hier also plötzlich das Begehen schwerer Verbrechen, denn das sind solche Gesetzes- und Verfassungsverstösse.

“Grundrecht auf Sicherheit”

Infam ist die Erfindung eines angeblichen “Grundrechtes auf Sicherheit”. Dabei wird behauptet, Sicherheit herzustellen sei nicht nur (was unbestritten ist) eine staatliche Aufgabe, sondern der Staat sei angeblich verpflichtet, alles daran zu setzen, ebensolche Sicherheit zu jeder Zeit herzustellen und aufrecht zu erhalten.

Die Grundrechte, abgeleitet aus den Menschenrechten, sind jedoch definiert als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Der Grund dafür ist, dass der Bürger nicht nur Sicherheit gegenüber Dritten benötigt, sowie Sicherheit für die Gewährleistung des Status Quo, sondern vor allem auch Sicherheit gegenüber Machtmissbrauch. Und in diesem Feld ist es wegen des Gewaltmonopols unerlässlich, die staatliche Macht so zu begrenzen, dass die Menschenrechte gewahrt bleiben. Deshalb sind die Bürgerrechte gerade so gestaltet, dass sie festlegen, was der Staat eben nicht machen darf, was er nicht verletzen darf.

Das angebliche Grundrecht auf Sicherheit wird aber gerade so verwendet, dass es zum Aushebeln der (wirklichen) Grundrechte in beliebig zu nennender Art und Weise dient. Dieses “Grundrecht” meint also, die Grundrechte aufzuheben.

Das Vermischen von Ermittlung und (pauschaler) Überwachung

Ermittlung bedeutet, dass Staatsanwaltschaft und Polizei tätig werden, wenn ihnen eine Straftat bekannt wird, oder wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Sie werden also erst tätig, nachdem eine Straftat (eventuell) begangen wurde. Überwachung kann jedoch zwei unterschiedliche Dinge bedeuten: zum Einen meint man damit die Ermittlungsmethode, die Grundrechte eines Verdächtigen teilweise zu verletzen, um Beweise für oder gegen einen Verdacht zu finden. Zum anderen ist aber auch die pauschale Grundrechtsverletzung aller Bürger damit gemeint, die im Wesentlichen unverdächtig sind.

Man muss also zwischen der Überwachung Verdächtiger und der Überwachung Unverdächtiger scharf unterscheiden. In der öffentlichen Diskussion vermischen das jedoch die Überwachungsvertreter sehr gerne. So bezeichnen sie beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung, also das Aufzeichnen der Kommunikations-Verbindungsdaten aller Bürger (und somit im Wesentlichen das Überwachen Unverdächtiger) als “notwendig” für Ermittlungen. Bei Gegenargumentation argumentieren sie dann nur mit dem in einem Rechtsstaat grundsätzlich legitimen Ermitteln, und vermeiden die Diskussion über Überwachung.

Bei Pauschalüberwachung geht es jedoch erst einmal nie um Ermittlung, sondern Ermittlung wird als Grund dafür genannt, weshalb Pauschalüberwachung angewendet werden soll. Ermittlung ist aber gar nicht notwendig, wenn alle pauschal und vollständig überwacht werden – dann liegen ja alle Informationen bereits vor, die sonst im Einzelfalle (nachträglich) hätten ermittelt werden müssen. So wird durch die Vermischung letztlich pauschale Überwachung zur (angeblichen) Ermittlungsmethode – obwohl sie das Gegenteil davon darstellt.

publiziert Fri, 12 Jul 2013 16:16:13 +0200 #kommentar #neusprech #überwachungswahn

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