Klingt hilflos: Private Nachrichten müssen privat bleiben
Ist es auch:
Für private Facebook-Nachrichten gilt, was auch für E-Mails gilt: Sie dürfen nicht ohne Einverständnis des Absenders veröffentlicht werden. Das Oberlandesgericht Hamburg untersagte jetzt dem Empfänger eines Schreibens, die Nachricht eines Autors an ihn zu veröffentlichen.
publiziert Thu, 04 Jul 2013 14:03:08 +0200 #datenschutz #rechtsstaat