Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft
Der Kieler Datenschutzaktivist und Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer und die Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Katharina Nocun werden als Hauptbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz einreichen. Die Kläger sehen diese Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Vor Gericht vertreten wird sie der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hat.
Wir organisieren eine Sammel-Verfassungsbeschwerde. Das heißt, Sie können die Verfassungsbeschwerde mit einreichen. Dazu müssen Sie einige Angaben machen und die daraus erstellte Prozessvollmacht für unseren Rechtsanwalt Meinhard Starostik unterschreiben und absenden.
Wir wollen jedem Bürger, auf dessen Daten durch die Bestandsdatenauskunft zugegriffen werden kann, die Möglichkeit geben, Beschwerde gegen die Verletzung seiner Grundrechte einzureichen.
Schließt Euch der Verfassungsbeschwerde an!
Keine Kosten
Durch die Teilnahme entstehen Ihnen keine Kosten (weder Gerichts- noch Anwaltskosten). Die Teilnehmer an der Sammelbeschwerde werden von allen Kosten der Beschwerde freigehalten.
Argumentation
Unsere juristische Argumentation wird sich an der Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung orientieren. Danach ist das Gesetz in mindestens sechs Punkten verfassungswidrig.
Die Vollmacht
Um sich der Beschwerde anzuschließen muss ein Formular auf dieser Homepage ausgefüllt werden. Daraus wird ein PDF-Dokument generiert, welches ausgedruckt und an die Kanzlei von Meinhard Starostik geschickt werden muss.
Link zum Formular
Mehr gibt's auf der Homepage der Aktion.