Es geschehen noch Zeichen und Wunder: In letzter Instanz hat das Landgericht Dresden das massenhafte Sammeln von Handydaten für rechtswidrig erklärt.
Über zwei Jahre sind vergangen, seit die Polizei in der Dresdner Innenstadt am Rande einer Antinazidemo hunderttausende Handydaten gesammelt hat. Es folgte bundesweite Empörung, Debatten im Bundestag und etliche Verfahren gegen diese Maßnahme. Jetzt wurde erstmals gerichtlich bestätigt, dass die damalige Funkzellenabfrage, die als Handygate bekannt und von der taz im Sommer 2011 aufgedeckt wurde, illegal war.