Wikileaks Public Library of US Diplomacy – “We live in a world where even trash cans can kernel panic.”
“Das Rechtsstaatsprinzip bröckelt gewaltig”
Ist Deutschland mittlerweile, wie der Vizepräsident des Bundeskriminalamts meint, zu einem "selektiven Rechtsstaat" verkommen?
Jürgen Roth: Selbstverständlich. Wer anderes behauptet, leugnet die Realität, wobei wir trotzdem immer noch besser aufgestellt sind als die meisten europäischen demokratischen Länder. Ich habe für das Buch mit über fünfzig Staatsanwälten, Kriminalisten, Rechtsanwälten und prominenten Professoren der Justiz gesprochen. Sie alle, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sprechen von einem selektiven Rechtsstaat, einem Zwei-Klassen-Justizsystem. Das Rechtsstaatsprinzip ist zwar in bestimmten Teilen Deutschlands noch existent, aber es bröckelt gewaltig. Und genau das ist das Problem. In einem Bundesland, in Sachsen, scheint es wirklich nur noch ein Schattendasein zu führen. Das zeige ich ja in allen Varianten am Beispiel des Sachsensumpfes, den es offiziell natürlich nicht gibt, weil die heute vorhandenen Erkenntnisse von den Medien schlichtweg geleugnet werden.
Das Interview hat Telepolis. Twister kommentiert treffend:
Erschreckend sehe ich auch die Tendenz der Richter an, sich diesem System, das letztendlich immer mehr Straftatbestände schafft, gleichzeitig aber an Richtern spart, einfach unterzuordnen. So haben beispielsweise erst jünst Richter gesagt, dass sie sich an dem, was rechtlich vorgegeben ist, nicht orientieren bzw. dies nicht einhalten weil ihnen die Zeit dafür fehle. Die Entscheidung des BVerfG, die die Rahmenbedingungen vorgab, sei insofern realitätsfremd und deshalb würde man sie halt ignorieren. Dieses Vorgehen bzw. dieses offene Eingeständnis des Rechtsbruchs hätte eigentlich zu einem kollektiven Aufschrei führen müssen, stattdessen gab es 1-2 kleinere Artikel dazu und das war es.
Sie verweist dazu auf einen Artikel im JURON Strafrecht-Blog sowie auf einen Artikel im Lawblog. Aus letzterem:
Die Vorsitzende sagt, dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.