Gesetz über Datenschutz am Arbeitsplatz: Belauscht, gefilmt und gut gerastert
Seit den Lidl-Bahn-Telekom-Skandalen; seitdem bekannt wurde, dass unverdächtige Beschäftigte bisweilen behandelt werden wie potenzielle Straftäter; seitdem Arbeitnehmer Angst haben müssen, dass Arbeitgeber ihre Telefonate abhören und sie mit Videokameras auch noch in der Umkleidekabine und auf dem Klo beobachten lassen (zur Aufdeckung und Verhinderung von Straftaten und schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wie es dann beschwichtigend heißt) - seitdem ist allgemein bekannt, dass der Datenschutz nicht abstrakte Daten, sondern konkrete Menschen schützt.
Es kommentiert Heribert Prantl. Nett gesagt, Heribert. Der DBG kritisiert derweil die Pläne der Regierung zur offenen Videoüberwachung.
Laut DGB werde Personal damit zu "Freiwild".