Massenhafte Funkzellenabfrage jetzt auch in Berlin: Was Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet
Auch der vorliegende Fall weckt Zweifel, ob er unter die schwersten Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung fällt, mit denen die Vorratsdatenspeicherung immer wieder begründet wird. Es geht um versuchte Auto-Brandstiftung. Keine Bagatelle also, aber auch nicht das, was man unter Terrorismus versteht. Zumal die Verbindungsdaten gar nichts gebracht haben: Das Verfahren wurde eingestellt.
Kurz: die Stasi-artige Überwachung aller Bürger in der Fläche ist jetzt schon im zweiten Falle nachgewiesen.