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Parteien ohne Programm – sind sie noch zu retten?Plagiats-Opfer will Guttenberg bei Staatsanwaltschaft anzeigen

Warum öffentliches Interesse am Fall Guttenberg besteht

Kommt Großplagiator Karl-Theodor zu Guttenberg strafrechtlich ungeschoren davon? Die Staatsanwaltschaft Hof lässt nach wochenlangen Ermittlungen offen, ob das für die Strafverfolgung erforderliche öffentliche Interesse besteht.

Aus rechtlicher Sicht ist es schwer nachzuvollziehen, wieso es ausgerechnet in der Causa Guttenberg am "öffentlichen Interesse" mangeln sollte. Und noch schwerer fällt die Vorstellung, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist, sollte dieses Ermittlungsverfahren eingestellt werden.

Den Artikel gibt's bei SPON.

publiziert Tue, 12 Apr 2011 15:01:15 +0200 #doktorarbeit #gelkäppchen

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