Vorratsdatenspeicherung? Nicht schon wieder!
Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg haben die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig abgelehnt. Da der Bundestag nun wider besseres Wissen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschließt, werden wir mit unserem Rechtsanwalt Meinhard Starostik Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.
publiziert Sun, 17 Jul 2016 14:33:15 +0200 #deutschland #digitalcourage #eu #protest #rechtsstaat #vorratsdatenspeicherung #überwachungswahn