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Die Schäuble-Show gegen die SteuerfluchtUS-Vorwahlen: Geschlossene Gesellschaft

Karlsruhe zerpflückt BKA-Gesetz

Die umfangreichen Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das BKA-Gesetz muss deshalb bis Juni 2018 stark nachgebessert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Bundesregierung verspricht schnelle Reaktionen.

Den Bericht gibt's hier.

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