Karlsruhe zerpflückt BKA-Gesetz
Die umfangreichen Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das BKA-Gesetz muss deshalb bis Juni 2018 stark nachgebessert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Bundesregierung verspricht schnelle Reaktionen.
Den Bericht gibt's hier.
publiziert Wed, 20 Apr 2016 12:33:15 +0200 #1984 #postdemokratie #rechtsstaat #schlapphüte #tieferstaat #überwachungswahn