Steinmeier und das Oberlandesgericht
Der deutsche Außenminister lehnt den Ausschluss salafistisch-jihadistischer Milizen von den Gesprächen über eine Beilegung des Syrien-Krieges ab. Wie Frank-Walter Steinmeier erklärt, könne man sich die Verhandlungspartner beim Bemühen um die Neugestaltung Syriens nicht aussuchen. Lediglich der Islamische Staat (IS/Daesh) und Al Qaida sind bei den Gesprächen nicht zugelassen. Steinmeiers Äußerung richtet sich gegen die Forderung Moskaus, Organisationen wie Ahrar al Sham keinen Einfluss auf Syriens Neuaufbau zu gewähren und sie von den Verhandlungen fernzuhalten. Ahrar al Sham kooperiert eng mit dem Al Qaida-Ableger Al Nusra. Erst im vergangenen Jahr hat die Bundesanwaltschaft die Miliz als terroristische Vereinigung eingestuft; in einem Strafverfahren vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht, in dem vier Männer bezichtigt werden, Ahrar al Sham mit Militärbekleidung und -gerät beliefert zu haben, hat ein Mitarbeiter des Bundeskriminalamts der Organisation eine klassisch terroristische Kampfführung attestiert. Sollte die deutsche Justiz Ahrar al Sham explizit als Terrororganisation einstufen, träfe dies nicht nur den deutschen Außenminister, sondern auch den NATO-Partner Türkei, der die Miliz schon seit Jahren alimentiert.
Den Bericht gibt's bei German Foreign Policy.