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“Präventive Festnahmen” von 20.000 Menschen in ganz Frankreich geplantEine Zusammenkunft alter Männer – Ungebetener Doppelnachruf auf einen “weisen Staatsmann” und einen “weisen Beobachter”

Schadensersatz für kaltgestellte Steuerfahnder – Psychiatrischer Gutachter muss 226.000 Euro zahlen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in vier Urteilen entschieden, dass den vier Steuerfahndern Rudolf S., Heiko F., Tina F. und Marco W. Schadensersatzansprüche in Höhe von 54.000, 69.000, 76.000 und 27.000, Euro zustehen. In drei Fällen wurde der Schadensersatzanspruch aus den erstinstanzlichen Urteilen bestätigt, bei Marco W., hatte die Vorinstanz keinen Schadensersatzanspruch gesehen.

Den Bericht gibt's hier.

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