Gerichtsurteil: BND muss Journalisten keine Auskunft über NSA-Selektorenliste geben – Millionen Bürger ermitteln gegen Generalbundesanwalt wegen Verdachts auf Hirnrissigkeit
Der Generalbundesanwalt und die NSA
Der Jura-Fachverlag C.H. Beck nimmt wie folgt zum Netzpolitik.org-Fall Stellung:
Man wird abwarten müssen, wie das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen von netzpolitik.org ausgeht. Aber einerseits nicht einmal einen Anfangsverdacht zu bejahen wegen der unerhörten, von deutschen Geheimdiensten offenbar unterstützten Spionage gegen Bürger und Politiker des eigenen Staates durch die NSA, andererseits stante pede ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats einzuleiten gegen Journalisten, aufgrund der Strafanzeige des Behördenleiters einer Behörde, die sich im vergangenen Jahrzehnt als skandalös unfähig erwiesen hat, terroristische Gefahren von rechts zu erkennen und einzudämmen – diese Koinzidenz ist es, die geeignet ist, das Vertrauen in die Behörden BfV und GBA und ihre derzeitigen Leitungen nachhaltig zu stören. Man kann nur hoffen, dass die Justiz, notfalls das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit erhält, ein deutliches Wort für die Presse- und Informationsfreiheit zu sprechen und Geheimdienste und politisch orientierte Strafverfolgung in ihre rechtsstaatlichen Schranken zu weisen.
C.H. Beck ist der führende Verlag für rechtswissenschaftliche Fachliteratur und juristisches Leitmedium in Deutschland.
publiziert Fri, 31 Jul 2015 19:20:54 +0200 #informationsfreiheit #jura #pressefreiheit #rechtsstaat