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Mal wieder was Positives: Countdown – Planet der HerzenDas ist ein Putsch gegen die alte BRD

„Sofortüberweisung“ ist unzumutbar

Webshops dürfen für (Kreditkarten-)Zahlungen nur dann Geld nehmen, wenn sie dem Kunden eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit bieten. Dabei muss es sich nach aktueller Gesetzeslage um ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel handeln (zum Beispiel Zahlung per Lastschrift). Die Zahlung per „Sofortüberweisung“ erfüllt diese Anforderungen nicht, urteilt das Landgericht Frankfurt am Main.

Den Bericht gibt's hier.

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