„Sofortüberweisung“ ist unzumutbar
Webshops dürfen für (Kreditkarten-)Zahlungen nur dann Geld nehmen, wenn sie dem Kunden eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit bieten. Dabei muss es sich nach aktueller Gesetzeslage um ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel handeln (zum Beispiel Zahlung per Lastschrift). Die Zahlung per „Sofortüberweisung“ erfüllt diese Anforderungen nicht, urteilt das Landgericht Frankfurt am Main.
Den Bericht gibt's hier.
publiziert Mon, 13 Jul 2015 14:38:09 +0200 #deutschland #netzpolitik #recht