Bundesregierung hat “keinen Anhaltspunkt für die Absetzung” des Verfassungsschutzchefs
Aus dem Lexikon:
Die Spionageabwehr gehört gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder.
publiziert Thu, 09 Jul 2015 21:48:51 +0200 #arschkriechen #deutschland #schlapphüte #usa #überwachungswahn