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Plan BLügen über die Verhandlungen gegen Griechenland

Bundesregierung hat “keinen Anhaltspunkt für die Absetzung” des Verfassungsschutzchefs

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Aus dem Lexikon:

Die Spionageabwehr gehört gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder.

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