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Die NATO-NorderweiterungIn die spanische Korruptionsaffäre ist wohl auch Ex-IWF-Chef Rato verwickelt

Auch die Sächsische Zeitung übt sich in Sachen TTIP in Hofberichterstattung

Hebelt der Investorenschutz die deutsche Gesetzgebung aus?

Nein. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström will in der Investorenschutzklausel das staatliche Recht auf Regulierung verankern.

Dumm nur, liebe “Sächsische”, dass es gar kein “staatliches Recht auf Regulierung” gibt, zumindest nicht in einer Demokratie. Das Recht setzt nämlich die Gesetzgebung, und sie hat kein “Recht auf Regulierung”, sondern die Macht, das zu tun – eine Demokratie eben.

Wenn jemand der Legislative einräumen kann – das Recht geben – zu regulieren (oder in anderen Bereichen auch nicht mehr), dann gibt es bereits eine überstaatliche Instanz, jemand, der höher ist als die Gesetzgebung. Die Macht wurde an diese Instanz abgegeben.

Aber funktionieren die Demokratien, so benötigen sie sowieso keinerlei “Investorenschutz”. Schliesslich ist dann jeder gleichermassen dem Recht unterworfen, und Investoren müssen keinesfalls besnders geschützt werden – gleiches Recht für alle. “Investorenschutz” bedeutet nichts anderes als “Investoren” (Reiche und Konzerne) über's Gesetz zu stellen.

Das ist den TTIP-Propagandisten vermutlich auch klar. Nur dass mit diesem Abkommen ja gerade die Demokratie ausgehebelt werden soll. Der Artikel in der “Sächsischen” steht stellvertretend für eine wahre Flut von Pro-TTIP-Artikeln, mit denen jetzt Stimmung gemacht wird.

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