Man sollte die TISA- und TTIP-“Geheimverhandlungen” mal strafrechtlich überprüfen
Wenn sich Abgesandte von Milliardären sowie von milliardenschweren Konzernen mit Politikern zu “Geheimverhandlungen” treffen, und bei denen dann “Investitionsschutz” und “Regulatorische Kooperation” rauskommen, so besteht zweifelsfrei der dringende Tatverdacht auf Korruption.
Nach deutschem Recht kommen §§331-335 StGB in Frage, zudem §108e. Einher gehen damit Straftatbestände nach §§261- 266 sowie §353b StGB. Weiterhin relevant sind die Strafnormen des IntBestG sowie des EUBestG. Aus dem Lexikon:
Das BKA bezieht sich auf die kriminologische Forschung, nach der „Korruption“ zu verstehen ist als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“.
Passt eigentlich genau. Es geht hier um strukturelle und Netzwerk-Korruption. Auch die Schweiz bekämpft Korruption – und ist ja mit den Geheimverhandlungen für TISA ebenfalls direkt betroffen.
Geschädigt wäre mit der Allgemeinheit praktisch jeder Bürger. In Deutschland könnte deshalb praktisch jeder einen Strafantrag stellen, und in der Schweiz Privatklage einreichen.
publiziert Sat, 31 Jan 2015 00:15:41 +0100 #eu #korruption #mafia #postdemokratie #tafta #tisa #ttip #usa