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KenFM im Gespräch mit Christoph HörstelDie Königin der Folter – Der CIA-Folterreport, Teil 1

Die nächste Spackendiskussion: “Gehört der Islam zu Deutschland oder nicht?”

Art. 140 GG / Art. 137 (1) WRV:

Es besteht keine Staatskirche.

Darüber hinaus besteht Religionsfreiheit in Deutschland. Wie kann das also gemeint sein: Gehört der Islam zu Deutschland?

Es gibt hier überhaupt nur eine Deutung Sinn: gibt es Deutsche und andere in Deutschland lebende Menschen, die dem Islam angehören? Ja, das ist der Fall: ca. 5% der Bevölkerung sind Muslime. Genau so “gehört” der Islam zu Deutschland: 5%. Denn was würde es für einen Sinn ergeben, wollte man das leugnen? Verschwinden die Leute etwa auf magische Weise, wenn man das ignoriert und wider besseres Wissen das Gegenteil behauptet? Oder nützt eine Vogel-Strauss-Politik hier irgendwem?

Haben Muslime deshalb Sonderrechte? Soweit kommt's noch. Haben sie dieselben Rechte wie alle anderen auch mit jeweils ihrer Religion? Ja, aber sicher. Ist man kein Deutscher mehr, wenn man zum Islam konvertiert, oder wenn die Eltern Muslime waren, und man ist halt als Muslim aufgewachsen als Deutsche oder Deutscher? Was ist denn das für eine kranke Frage? Selbstverständlich nicht! Nochmal: wir haben Religionsfreiheit in Deutschland, das ist Privatsache. Die Leute dürfen an jeden Blödsinn glauben, den sie für richtig halten – und sie dürfen das, was z.B. ich glaube, für Blödsinn halten. Ist ihr gutes Recht. Was daran ist denn bitteschön derart kompliziert, dass man es überhaupt diskutieren muss?!

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