“Zuweisung des Hundes an einen Teilhaber begründet Entschädigungsanspruch des anderen Teilhabers”
Hat ein in einer nichtehelichen Gemeinschaft lebendes Paar einen Hund erworben, so richtet sich die Zuweisung des Hundes nach Beendigung der Partnerschaft nach den Umständen des Einzelfalls. Wird der Hund einem der Teilhaber zugewiesen, so ist der andere Teilhaber zu entschädigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Walsrode hervor.
(Quelle: kostenlose-urteile.de)
publiziert Mon, 22 Dec 2014 14:29:17 +0100 #m(