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Schöne Neue WeltDie Mauer muss her – Martin Sonneborns Brief an den ukrainischen Präsidenten

Doppelagent Steinmeier enttarnt

Der amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier, der sich einst das Verdienst der Schließung des NSA-Stützpunktes in Bad Aibling anrechnete, wird nun heikle Fragen zu beantworten haben:

  • Wieso wurde die zur Kontrolle von Abhörmaßnahmen eingerichtete G10-Kommission nicht von Eikonal unterrichtet, wie es das G10-Gesetz für Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis verlangt?

  • Wie begründen BND und Bundeskanzleramt die zutage getretene Auffassung, Art. 10 GG gelte nur für “Deutsche” bzw. “deutschen” Nachrichtenverkehr?

  • Wieso konnte der Sündenfall fortgesetzt werden, nachdem der BND bemerkte, dass die amerikanischen Freunde den Abfluss zu Zwecken von Wirtschaftsspionage nutzten?

Die richtigen Fragen stellt Markus Kompa auf Telepolis. Siehe auch die Rechtliche Bewertung Thomas Stadlers dazu:

Der BND bewegt sich faktisch im rechtsfreien Raum und schreckt auch vor einem offensichtlichen Rechts- und Verfassungsbruch nicht zurück. Dieser Umstand muss dann allerdings in die Schlussfolgerung münden, dass wir es hier mit einer veritablen Verfassungskrise zu tun haben und das Grundrecht aus Art. 10 GG das Papier nicht mehr wert ist, auf dem das Grundgesetz einmal gedruckt worden ist. […] Heribert Prantl kommentiert das völlig zutreffend als den “Totalverlust eines Grundrechts”.

Man darf vielleicht bereits die Frage stellen, ob dieser eklatante und offensichtliche Rechtsbruch angesichts des Umstands, dass eine massenhafte Übermittlung von Rohdaten an US-Dienste stattgefunden hat, gegen Mitarbeiter des BND und Mitglieder der damaligen Bundesregierung nicht bereits den Anfangsverdacht einer geheimdienstlichen Agententätigkeit zum Nachteil der Bundesrepublik und zugunsten der USA begründet. Es steht dennoch kaum zu erwarten, dass der Generalbundesanwalt hierzu Ermittlungen aufnehmen wird. Man wird vermutlich höchstens nach der undichten Stelle suchen, die die Dokumente an die SZ weitergegeben hat. Bei dem Eid, den ein Frank-Walter Steinmeier als Minister in unterschiedlichen Bundesregierungen auf die deutsche Verfassung geschworen hat, scheint es sich jedenfalls um einen Meineid zu handeln.

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