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Wenn die Welt am Abgrund taumeltSpaniens Staatsschulden explodieren munter vor sich hin

Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft dazu auf, für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bei Internet-Zugangsanbietern zu spenden.

Der Bundesgerichtshof hat am 03.07.2014 entschieden, die Deutsche Telekom sei berechtigt, sieben Tage lang ohne jeden Anlass flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat (Az. III ZR 391/13).

"Diese IP-Vorratsdatenspeicherung führt zu hunderttausenden - oft auch unberechtigten - Massenabmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße, zieht immer wieder polizeiliche Ermittlungen gegen Unschuldige nach sich und zerstört das Recht, sich im Internet ebenso unbefangen und anonym zu informieren und zu äußern wie auf der Straße." erklärt dazu Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Wir sind der Aufassung, dass IP-Adressen zum Schutz der Bürger direkt nach Beendigung der Verbindung vom Provider wieder gelöscht werden müssen." so Altherr.

Der Kläger gegen die Deutsche Telekom würde gerne Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs einlegen mit dem Ziel, die Ermächtigung zur Vorratsdatenspeicherung in § 100 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes zu kippen. Seine Rechtsschutzversicherung will die Anwaltskosten von 1.086,23 Euro jedoch nicht mehr übernehmen.

In Absprache mit dem Kläger ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung daher zu Spenden auf, um die Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen. Wenn ihr die Verfassungsbeschwerde gegen die IP-Vorratsdatenspeicherung mit finanzieren wollt, spendet bitte auf das Bankkonto des Rechtsanwalts des Klägers:

Kontoinhaber: Kanzlei Wüstenberg
IBAN DE09100333001737590000
BIC SCFBDE33XXX
Verwendungszweck: Beschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung

Hinweis: Die Beschwerdefrist läuft nächste Woche ab. Spenden zur Deckung des Anwaltshonorars sind steuerlich nicht abzugsfähig. Falls mehr Spenden als 1.086,23 Euro eingehen, wird Rechtsanwalt Wüstenberg den übersteigenden Betrag an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung für unsere Arbeit weiter leiten. Wir veröffentlichen an dieser Stelle die Höhe der Spendeneingänge.

(Quelle: Aufruf des AK Vorrat)

publiziert Sat, 16 Aug 2014 00:16:00 +0200 #vorratsdatenspeicherung

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