Angaben zum Umfang der deutschen biometrischen Datensammlungen: Tendenz weiter steigend, anliefern an die USA ist “Vorzeigeprojekt”
Der Vertrag wurde im “Gegenseitigkeitsprinzip” abgeschlossen und gilt in beide Richtungen. Er wurde 2008 unterzeichnet und trat 2009 in Kraft. Als nationale Kontaktstellen für die Durchführung der Datenübermittlung ist auf deutscher Seite das Bundeskriminalamt (BKA) verantwortlich. Seitens der USA sind das Departement of Homeland Security (DHS) und das Departement of Justice (FBI) die Vertragspartner. Jedoch können auch andere Sicherheitsbehörden etwaige “Gefährderdaten” nutzen. Hierzu gehören auch Geheimdienste. Sofern der liefernde Staat dem zustimmt, dürfen personenbezogene Daten sogar an Drittstaaten übermittelt werden.
Wie die Regierung Euch und Eure Daten ausliefert, steht hier.
publiziert Sun, 15 Jun 2014 14:20:21 +0200 #arschkriechen #deutschland #netzpolitik #usa #überwachungswahn