EGMR schützt Meinungsfreiheit von Anti-Neonazi-Aktivisten
Wer Bürgermeister werden will, muss sich mehr an Kritik gefallen lassen als andere Leute. Auch, als Unterstützer von Neonazis bezeichnet zu werden. Jedenfalls aber darf seinem Kritiker nicht dadurch der Schutz der Meinungsfreiheit entzogen werden, dass das Gericht sagt, eine Gruppe als Neonazis zu bezeichnen, sei eine Faktenbehauptung, die man erst beweisen können müsse, bevor man sie aufstellt.
So der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer heute veröffentlichten Kammerentscheidung.
Den Bericht gibt's im Verfassungsblog. Was tatsächlich dran ist an der Sache? Hier, seht selbst.
publiziert Sat, 19 Apr 2014 15:03:11 +0200 #deutschland #eu #grundrechte #meinungsfreiheit #nazis