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Jake über die Europawahl: werdet aktiv!Finanzlobbyismus in Brüssel: 1.700 Lobbyisten geben mindestens 120 Millionen Euro jährlich aus

Arbeitsgericht Cottbus: 1,60 Euro je Stunde sind keine Ausbeutung

Im Lohndumping-Streit über Bezüge von Bürokräften eines Brandenburger Rechtsanwalts hat eine Arbeitsagentur vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Cottbus wies am Mittwoch die Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen den Juristen wegen angeblicher Ausbeutung von Mitarbeitern zurück. Der Anwalt hatte in seiner Kanzlei in Großräschen zwei Bürokräfte für Stundenlöhne von 1,54 beziehungsweise 1,65 Euro beschäftigt.

Nun, was wäre denn “ausbeuterisch”? Müssen die Leute dann noch Geld mitbringen jeden Monat? Sklaverei ist es sicher nicht: denn für den Lebensunterhalt der Sklaven muss der Sklavenhalter schliesslich aufkommen. Es berichtet der Tagesspiegel.

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