«Die Oberlandesgerichte Bamberg, Thüringen, Köln und Hamm setzen nun stringend in 13 hintereinander erfolgten Urteilen die Rechtsprechungslinie des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2026 Az: VI ZR 335/24 um»
Der Umgang der Rechtsschutzversicherungen mit den Geschädigten und uns als Kanzlei hat nicht nur den Geschädigten massiv geschadet, sondern vor allem auch uns. Mit Impfschadensfällen ließ sich keine positives wirtschaftliches Ergebnis erzielen und ohne Quersubvention aus anderen Wirtschaftsbereichen der Kanzlei eine echte Katastrophe. Exakt so reagierte auch der Anwaltsmarkt - fast alle nahmen davon Abstand derartige Mandate anzunehmen.