In voller Kenntnis
In voller Kenntnis des fehlenden Übertragungsschutzes und damit der Behauptung eines unzutreffenden therapeutischen Nutzens (Verbot folgt aus § 8 Abs.1 AMG und § 3 HWG, such strafbar) wurden 3G Maßnahmen, die einrichtungsbezogene Nachweispflicht und die Duldungspflicht verhängt
(via @AnwaltUlbrich)