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Urteil: BioNTech muss Impfstoffdaten vorlegen

In einem Rechtsstreit zwischen einer Impfgeschädigten und der BioNTech Manufacturing GmbH hat das Landgericht Aurich am 16. März 2026 ein bemerkenswertes Urteil gefällt (AZ 5 O 1106/24). In dem Prozess geht es um «Schmerzensgeld, Schadensersatz und Auskunft nach Corona-Impfung». Die von der Kanzlei Roger & Ulbrich vertretene Klägerin hatte sich im Sommer 2021 zweimal mit dem von BioNTech hergestellten mRNA-Impfstoff Comirnaty impfen lassen. Sie gab an, vor der zweiten Injektion gesund gewesen zu sein. Dies legte sie dem Gericht durch Vorlage der Versichertenauskunft ihrer Krankenkasse dar. Das Gericht fand keine «eindeutigen Hinweise auf relevante Vorerkrankungen».

Den Bericht gibt's hier.

Nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bereits gegen AstraZeneca entschieden hat, wurde nun auch BioNTech verurteilt, umfassende Auskünfte zu hochbrisanten Themen bezüglich der Herstellung, der Wirksamkeit und der Sicherheit seines millionenfach verimpften mRNA-Impfstoffs zu geben. Die Rechtsprechung aus Karlsruhe entfaltet also Wirkung. Inwiefern BioNTech und AstraZeneca diesen Aufforderungen nachkommen, bleibt abzuwarten.