Wie jetzt, “Die Regierung darf ihr Zensursystem nicht an NGOs auslagern”?
Das sagt Andrew Lowenthal im Interview auf den Nachdenkseiten.
Und ich dachte, Art. 5 (1) GG sei von der Ewigkeitsgarantie in Art. 19 (2) geschützt. Aber das ist sicher so naiv wie sich wegen Art. 13 (1) keinen Bademantel zu kaufen, oder aber, wenn ein Hit Piece gegen die eigene Person in der ARD rauf und runter propagiert wird und alle Bankkonten gekündigt, sich auf Art. 16a zu berufen und um politisches Asyl anzufragen…